Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der 27-jährige Mann im August 2015 in das Haus der Opfer in Thale (Landkreis Harz) eingebrochen ist, um Wertgegenstände zu stehlen. Dabei war einer der Hausbewohner, ein 87-jähriger Rentner, aufgewacht.
Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der 27-jährige Mann im August 2015 in das Haus der Opfer in Thale (Landkreis Harz) eingebrochen ist, um Wertgegenstände zu stehlen. Dabei war einer der Hausbewohner, ein 87-jähriger Rentner, aufgewacht.
Nach Überzeugung der Richter ist der Mann im August 2015 nachts in das Haus der Opfer in Thale eingebrochen, um Wertgegenstände zu stehlen. Als der schlafende 87-Jährige aufwachte, schlug der Angeklagte ihm mit einer Eisenstange mindestens ...
Nach Überzeugung der Richter ist der Mann im August 2015 nachts in das Haus der Opfer in Thale eingebrochen, um Wertgegenstände zu stehlen. Als der schlafende 87-Jährige aufwachte, schlug der Angeklagte ihm mit einer Eisenstange mindestens ...
Nach Überzeugung der Richter ist der Mann im August 2015 nachts in das Haus der Opfer in Thale eingebrochen, um Wertgegenstände zu stehlen. Als der schlafende 87-Jährige aufwachte, schlug der Angeklagte ihm mit einer Eisenstange mindestens ...
Nach Überzeugung der Richter ist der Mann im August 2015 nachts in das Haus der Opfer in Thale eingebrochen, um Wertgegenstände zu stehlen. Als der schlafende 87-Jährige aufwachte, schlug der Angeklagte ihm mit einer Eisenstange mindestens ...